Die Kirchenregierung der Evangelischen Kirche der Pfalz hat am 15. Dezember 2016 eine Änderung der „Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker“ verabschiedet. Sie ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt (Nummer 11, S. 114) zum 1. Februar 2017 in Kraft getreten. Die Neufassung sieht erstmals die Möglichkeit vor, eine D-Prüfung im Fach Bläserchorleitung abzulegen.

So soll den überwiegend ehren- oder nebenamtlich tätigen Chorleiterinnen und Chorleitern der Posaunenchöre in der Pfalz sowie denjenigen, die es zukünftig sein werden, eine umfassende Chorleitungsausbildung angeboten werden, durch die sie befähigt werden, ihr Amt als nebenberufliche Kirchenmusikerin oder als nebenberuflicher Kirchenmusiker in der Kirche wahrzunehmen. Diese Befähigung kann zukünftig durch das Ablegen einer D-Prüfung nachgewiesen werden.

Die Vorbereitung auf die Prüfung geschieht im Rahmen der vom Landesverband evangelischer Posaunenchöre in der Pfalz angebotenen Chorleiterlehrgänge und -workshops. Die Prüfung kann im Rahmen des einmal jährlich (in der Regel im Januar) angebotenen Chorleiterlehrgangs in Zusammenarbeit mit der Badischen Posaunenarbeit abgelegt werden. Die aktuelle „Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker“ in der Evangelischen Kirche der Pfalz sowie das Anmeldeformular für die D-Prüfung im Fach Bläserchorleitung ist unter www.evkirchenmusikpfalz.de zu finden. 


Stoffplan der D-Prüfung im Hauptfach Bläserchorleitung 

1. Instrumentalfächer (praktische Prüfung) 
1.1 Probenleitung

a) Einblasübungen
b) Einstudieren und Dirigieren eines leichten bis mittelschweren Bläserstücks.

Die Aufgabenstellung erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission vier Tage vor der Prüfung. 

Zeit: 30 Minuten.

1.2 Instrumentalspiel

a) Solistischer Vortrag eines leichten Bläserstücks (ggf. mit Begleitung).
b) Vom-Blatt-Spiel je einer Bläserchorstimme im Violin- und Bassschlüssel.
c) Auswendigspiel von zwei vorbereiteten Chorälen mit jeweils zwei zusätzlichen Transpositionen. 

Zeit: 10 Minuten.

 2. Wissenschaftliche Fächer (mündliche Prüfung)
 2.1 Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung

a) Allgemeine Musiklehre: Kenntnis der Dur- und Moll-Tonleitern, der Kirchentonarten, der Intervalle, des Quintenzirkels, der Dreiklänge sowie des Dominantseptakkords und Umkehrungen.
b) Gehörbildung: Hören von Intervallen und Dreiklängen, auch in Umkehrungen. 

2.2 Gottesdienstkunde/Liturgik

a) Kenntnis der Gottesdienstformen und Amtshandlungen.
b) Kenntnis des Kirchenjahres.
c) Kenntnis über die Verwendung von Bläsermusik im Gottesdienst. 

2.3 Gesangbuchkunde/Hymnologie

Kenntnis des Gesangbuchs und seiner Verwendungsmöglichkeiten. 

2.4 Instrumentenkunde für Bläserchorleitung

a) Kenntnis der Blechblasinstrumente, der Instrumentenfamilien, der Transposition, der Griff- und Zugtechnik, des Tonumfangs, der Frage der Mundstücke.
b) Kenntnis der Besetzung der Posaunenchöre und ihrer geschichtlichen Herkunft. 

Zeit für die mündliche Prüfung insgesamt: 20 Minuten.